Startblockade durch Behörden: Seit zwei Jahren warten wir auf die Gewerbeanmeldung

Wenn der Staat Gründer ausbremst – und dann auch noch die unternehmerische Absicht anzweifelt

Deutschland gilt oft als Land der Bürokratie – aber was wir mit einer unserer Gesellschaften seit fast zwei Jahren erleben, sprengt jedes Maß. Wir haben über den offiziellen Weg der Gewerbeanmeldung beim einheitlichen Ansprechpartner Hessen rechtzeitig und korrekt unser Gewerbe angezeigt. Doch bis heute: keine Reaktion, keine Bestätigung, kein offizieller Startschuss.


Der Ablauf – oder besser: das Warten

Gleich nach Gründung des Unternehmens haben wir alle Unterlagen über den einheitlichen Ansprechpartner (EA) Hessen eingereicht – so wie es gesetzlich vorgesehen ist.

Die zuständige Stelle: die Stadt Ober-Ramstadt.

Doch statt einer Bearbeitung oder Rückmeldung gab es über Monate hinweg: nichts.

Das zuständige Regierungspräsidium hat bereits mehrfach gegenüber der Stadt moniert, dass die Bearbeitung seit langer Zeit offen ist. Auch dies hat leider keine erkennbare Beschleunigung gebracht.


Die Folge: keine Umsätze – und neue Probleme mit dem Finanzamt

Da ohne Gewerbeanmeldung kein operativer Start erfolgen kann, konnten wir keine Geschäfte tätigen, keine Kunden gewinnen und keine Einnahmen erzielen.

Das hat nun eine neue, völlig absurde Konsequenz:
Das Finanzamt stellt die unternehmerische Absicht infrage, weil es bislang keine Umsätze gab. Dabei liegt der Grund klar auf der Hand – wir dürfen ja noch gar nicht aktiv werden!


Gründungsstandort Deutschland – ein Hemmschuh für Unternehmertum?

Dieser Fall ist leider kein Einzelfall. Er steht sinnbildlich für eine Gründungsrealität, in der nicht Innovationsgeist, sondern Formulare, Abläufe und Zuständigkeiten den Takt vorgeben.

Zwei Jahre ohne Reaktion auf eine reguläre Gewerbeanmeldung – das wäre in vielen Ländern Europas undenkbar. In Deutschland jedoch werden Gründer stattdessen mit zusätzlichem Druck durch andere Behörden konfrontiert.


Was wir fordern

Wir erwarten nicht, dass alles sofort geht – aber wir erwarten Reaktionszeiten, die zumutbar sind. Eine Gewerbeanmeldung darf keine Dauerbaustelle werden, die unternehmerische Existenzen gefährdet.

Außerdem sollte es einen effektiven Rechtsweg geben, wenn Verwaltungen sich weigern, auf Erinnerungen und Aufforderungen selbst übergeordneter Behörden zu reagieren.


Fazit

Gründer brauchen Verlässlichkeit, keine Hürden.
Wenn ein Unternehmen über zwei Jahre auf eine einfache Gewerbeanmeldung warten muss, während gleichzeitig das Finanzamt den Willen zur Geschäftstätigkeit infrage stellt, läuft im System etwas grundlegend schief.

Wer Unternehmertum fördern will, muss genau hier ansetzen.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen