Die UG bzw. Unternehmergesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft die in §5a GmbHG geregelt wird. Eine Besonderheit ist, dass man wenig Stammkapital benötigt und damit nicht die 25.000 € erforderlich sind, die für eine GmbH benötigt werden. Es muss immer der Zusatz (haftungsbeschränkt) der UG nachgestellt werden.
Zur Gründung einer UG Bedarf es einen Notar, bei dem die Gründung beschlossen wird und anschließend die Anmeldung beim Handelsregister vornimmt.