Erste Schritte nach der Gründung einer Kapitalgesellschaft beim Notar

Nach der Gründung einer Kapitalgesellschaft beim Notar sind umgehend in jedem Fall mehrere Aufgaben dringend zu erledigen. Diese sind vor allem:

1.) Beantragung einer Steuernummer

2.) Eröffnung eines Bankkontos der Gesellschaft

3.) Einzahlung des Stammkapitals durch die jeweiligen Gesellschafter

4.) Nachweis über das gezahlte Kapital an den Notar schicken

5.) Eintragung im Transparenzregister

6.) Gewerbeanmeldung

7.) Anbringen des Unternehmensnamens an dem Briefkasten

In einigen Fällen gibt es noch weitere Dinge die erledigt werden müssen, diese hier genannten Punkte treffen allerdings auf alle Kapitalgesellschaften zu.

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