Das Musterprotokoll kann bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft genutzt werden und bietet den Vorteil, dass dadurch die Gründung billiger ist und schneller geht, da das Amtsgericht weniger prüfen muss.
Das Musterprotokoll hat allerdings auch den Nachteil, dass nur ein Geschäftsführer und drei Gesellschafter eingetragen werden können. Darüber hinaus können keine individuellen Regelungen getroffen werden, die in dem Musterprotokoll hinaus gehen.
Meiner Erfahrung nach bietet sich dennoch das Musterprotokoll an, damit die Gesellschaft schnell gegründet werden kann und operativ starten kann. Wenn es notwendig ist, kann später immer noch ein neuer Gesellschaftsvertrag beschlossen werden.